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PRIVATER
SACHVERSTÄNDIGER
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| - für Sie prüfe ich die möglichen Zuwendungen | |
| - für Sie erstelle ich die erforderlichen Zuwendungsanträge | |
| - Bauvorhaben werden von mir begleitet | |
| - ich nehme errichtete Kleinkläranlagen ab | |
| - Grundstücksentwässerungsanlagen GEA werden von mir kontrolliert und überwacht | |
| - und führe die erforderlichen regelmäßigen Kontrollen für Sie durch. |
Ich würde mich freuen, wenn Sie mich künftig bei der Vergabe von Aufträgen als privater Sachverständiger berücksichtigen würden.
Für Rückfragen
stehe ich Ihnen jederzeit gerne unter der Telefon-Nummer 0971 /
7288-0 zur Verfügung. Ferner können Sie mir auch eine E-Mail (
) zukommen lassen.
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Mit freundlichen Grüßen |
Dipl.-Ing.
(FH) Andreas C. Fischer privater Sachverständiger |
Informationen zur Förderung von Kleinkläranlagen:
- Kleinkläranlagen sind auch von Privatpersonen
zuwendungsfähig.
- Der Bauherr erhält staatliche Förderungen nach der Richtlinien für
Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA).
- Die Förderung für die Errichtung einer Kleinkläranlage beträgt rund 2.000
Euro.
- Die finanzielle Unterstützung durch den Freistaat Bayern kann auch unter
Umständen rückwirkend erhalten werden.
Für Rückfragen
stehe ich Ihnen jederzeit gerne unter der Telefon-Nummer 0971 /
7288-0 zur Verfügung. Ferner können Sie mir auch eine E-Mail (
) zukommen lassen.
BayWG Art. 78 BayBo 63 Bauabnahme Bauüberwachung Kleinkläranlagen Bayerisches Wassergesetz Wasserhaushaltsgesetz Löschwasser Wärmepumpen Teichkläranlagen Teichanlagen GEA Grundstücksentwässerungsanlagen grundstücksentwässerung hausentwässerung druckprüfung tv-untersuchung
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